Erklärung zur Barriefreiheit
Die KOMMT GmbH & Co. KG ist bemüht, ihre Website www.kommt-overnight.de barrierefrei zugänglich zu machen. Die Rechtsgrundlage ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist vollständig mit den Vorgaben der BITV 2.0 in Verbindung mit WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, vereinbar.
Erstellungsdatum
Diese Erklärung wurde am 13. August 2025 erstellt.
Feedback und Kontakt
Falls Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.kommt-overnight.de auffallen, können Sie uns jederzeit kontaktieren:
KOMMT GmbH & Co. KG
Hornpottweg 5
51375 Leverkusen
E-Mail: kontakt@kommt-overnight.de
Telefon: +49 214 31200 800
Durchsetzungsverfahren
Falls nach Ihrem Feedback keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen.
Schlichtungsstelle BGG beim Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de